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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1266;Rechtssatz
Das Bestehen eines Zurückbehaltungsrechtes an einer herauszugebenden Liegenschaft im Scheidungsfall führt nicht dazu, dass der ab Rechtskraft der Scheidung unredliche Besitzer der gemeinsamen Liegenschaft redlich würde; es vermittelt angesichts seines eingeschränkten Umfanges auch keinen mit Rechtskraft der Scheidung verloren gegangenen Nutzungsanspruch an einem ehemals gemeinsamen landwirtschaftlichen Betrieb.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005080062.X03Im RIS seit
24.05.2007