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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallg;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/07/0016 E 10. Juni 1997 VwSlg 14692 A/1997 RS 3 (Hier: Die Auflage eines Bewilligungsbescheides (Stauhaltung) sieht die Messung und Protokollierung des Wasserstandes VOR Durchführung der Stauhaltung vor. Eine Vorschreibung dieser Messungen im Kollaudierungsbescheid im Sinne einer Veranlassung der Beseitigung von Mängeln gemäß § 121 Abs 1 WRG 1959 ist sinnlos.)Stammrechtssatz
Sinnlos gewordene Auflagen (hier: Versäumung der Durchführung von Messungen vor Bauführung) können im Überprüfungsbescheid gemäß § 121 Abs 1 WRG weder vorgeschrieben noch aufrechterhalten werden.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006070075.X03Im RIS seit
31.05.2007