RS Vwgh 2007/4/26 2006/14/0039

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Veröffentlicht am 26.04.2007
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Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4;
BAO §293;
LAO NÖ 1977 §216;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/15/0050 E 17. Mai 2000 RS 1

Stammrechtssatz

Wird ein vor dem VwGH angefochtener Bescheid nach Erhebung der Beschwerde von der belBeh berichtigt, so hat der VwGH seiner Überprüfung den angefochtenen Bescheid in der Fassung zugrundezulegen, die er durch die Berichtigung erhalten hat (Hinweis E 26.6.1992, 89/17/0039).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006140039.X01

Im RIS seit

23.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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