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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Enthält das Schreiben der Behörde keine formelle Zurückweisung der Berufung, sondern enthält es bloß die Verständigung des Bf über deren - gemäß § 6 AVG erfolgte - Weiterleitung, so stellt dieses Schreiben eine den Gang des Verwaltungsverfahrens regelnde Anordnung dar. Die gegen diesen Verwaltungsakt erhobene Beschwerde ist gemäß § 34 Abs. 1 und 3 VwGG wegen offenbarer Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes in nichtöffentlicher Sitzung zurückzuweisen.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006020192.X02Im RIS seit
13.06.2007