RS Vwgh 2007/4/30 2006/02/0192

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Veröffentlicht am 30.04.2007
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §6;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §34 Abs3;

Rechtssatz

Enthält das Schreiben der Behörde keine formelle Zurückweisung der Berufung, sondern enthält es bloß die Verständigung des Bf über deren - gemäß § 6 AVG erfolgte - Weiterleitung, so stellt dieses Schreiben eine den Gang des Verwaltungsverfahrens regelnde Anordnung dar. Die gegen diesen Verwaltungsakt erhobene Beschwerde ist gemäß § 34 Abs. 1 und 3 VwGG wegen offenbarer Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes in nichtöffentlicher Sitzung zurückzuweisen.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006020192.X02

Im RIS seit

13.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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