RS Vwgh 2007/4/30 2006/02/0034

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Veröffentlicht am 30.04.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

BArbSchV 1994 §1 Abs1;
BArbSchV 1994 §155;
BArbSchV 1994 §156;
BArbSchV 1994 §85 Abs3;
VStG §5 Abs1;
VStG §9;

Rechtssatz

Ein "wirksames" Kontrollsystem erfordert die Ausschöpfung sämtlicher technischer Möglichkeiten (wie etwa den Einsatz von Ferngläsern - allenfalls in Verbindung mit Fernsprechgeräten), um die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften auch in großer Höhe (etwa vom Boden aus) kontrollieren zu können.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006020034.X02

Im RIS seit

11.05.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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