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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
BArbSchV 1994 §1 Abs1;Rechtssatz
Ein "wirksames" Kontrollsystem erfordert die Ausschöpfung sämtlicher technischer Möglichkeiten (wie etwa den Einsatz von Ferngläsern - allenfalls in Verbindung mit Fernsprechgeräten), um die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften auch in großer Höhe (etwa vom Boden aus) kontrollieren zu können.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006020034.X02Im RIS seit
11.05.2007