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41/02 AsylrechtNorm
AuslBG;Rechtssatz
Es gehört zu dem bei jedermann voraussetzbaren Allgemeinwissen, dass die Aufnahme einer unselbständigen Tätigkeit in Österreich durch einen Fremden einer Bewilligung nach den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes bedarf. Die angebliche Versicherung durch den Arbeitgeber eines Fremden, er könne schon vor dem Vorliegen einer solchen Bewilligung bei ihm zu arbeiten beginnen, stellt daher keinen Umstand dar, der das Verhalten des Fremden entschuldigen könnte. Der Tatbestand des § 62 Abs. 2 iVm § 60 Abs. 2 Z. 8 FrPolG 2005 ist daher erfüllt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006180418.X01Im RIS seit
02.07.2007Zuletzt aktualisiert am
09.11.2011