RS Vwgh 2007/5/15 2007/18/0184

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.2007
beobachten
merken

Index

20/02 Familienrecht
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

EheG §23 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z9;
FrPolG 2005 §60 Abs1;
FrPolG 2005 §60 Abs2 Z9;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/21/0182 E 31. August 2004 RS 3(Hier: Dies gilt auch nach der Rechtslage zum FrPolG 2005.)

Stammrechtssatz

Das rechtsmissbräuchliche Eingehen einer Ehe zur Erlangung fremdenrechtlich bedeutsamer Vorteile gegen Entgelt beeinträchtigt das große öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung eines geordneten Fremdenwesens erheblich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007180184.X02

Im RIS seit

20.06.2007

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten