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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FSG 1997 §24 Abs3 idF 2005/I/152;Rechtssatz
Das FSG 1997 ermächtigt die Behörde nicht, aus Anlass einer gemäß § 30 Abs. 1 FSG 1997 gegenüber einem Besitzer einer ausländischen Lenkberechtigung ausgesprochenen Aberkennung des Rechts, vom Führerschein Gebrauch zu machen, zusätzlich eine Nachschulung nach § 24 Abs. 3 FSG 1997 anzuordnen (eingehende Begründung im Erkenntnis).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006110259.X01Im RIS seit
18.06.2007Zuletzt aktualisiert am
30.03.2011