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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §9;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/14/0177 E 16. Dezember 1997 RS 1Stammrechtssatz
Übersteigt am Bilanzstichtag der Wert der Leistungsverpflichtung aus einem Vertragsverhältnis den Wert der Gegenleistung, droht also aus dem Geschäft ein Verlust, so kann dieser im Weg einer Rückstellung jener Periode zugewiesen werden, in welcher sich die Unausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung einstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006140019.X01Im RIS seit
18.06.2007Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013