RS Vwgh 2007/5/21 2004/05/0244

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.05.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19 Abs1;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Bei der Strafzumessung geht es um die konkrete Tat und nicht um die Abwägung genereller Tatbilder zueinander.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004050244.X02

Im RIS seit

22.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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