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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Auf die Erlassung eines baupolizeilichen Auftrages zur Untersagung der Bauausführung besteht kein Rechtsanspruch; weder der Nachbar noch ein Miteigentümer noch ein Bestandnehmer haben einen Anspruch auf einen baupolizeilichen Auftrag (siehe die Nachweise bei Neuhofer, Oö. Baurecht 2000, 269).
Schlagworte
Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher AuftragNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004050236.X01Im RIS seit
22.06.2007Zuletzt aktualisiert am
30.03.2011