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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §431;Rechtssatz
Wer Eigentümer eines Grundstückes ist, richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Zivilrechtes unter Bedachtnahme auf den in § 431 ABGB verankerten Eintragungsgrundsatz (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom 6. März 2001, Zl. 2000/05/0078), von dem zwar Ausnahmen bestehen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 10. Dezember 1998, Zl. 97/07/0148), deren Vorliegen jedoch von der Behörde im Rahmen der Prüfung nach § 38 AVG ebenfalls festzustellen ist.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006050165.X03Im RIS seit
18.06.2007Zuletzt aktualisiert am
04.12.2014