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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §1;Rechtssatz
Der belBeh steht nach Einbringung einer Säumnisbeschwerde gemäß § 36 Abs. 2 VwGG die gesamte zur Bescheiderlassung eingeräumte Frist zur Nachholung ihres Bescheides offen. Umso weniger kann daher im Fall einer Bescheiderlassung vor Einlangen der Säumnisbeschwerde beim VwGH von einer Unzuständigkeit der belBeh die Rede sein.
Schlagworte
sachliche ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006210004.X01Im RIS seit
20.06.2007Zuletzt aktualisiert am
06.10.2011