RS Vwgh 2007/5/23 2005/03/0094

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.2007
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §8;
EisenbahnG 1957 §34 Abs4;
EisenbahnG 1957 §35 Abs2;
EisenbahnG 1957 §35 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Einwendung, wonach auf Grund bestimmter Umstände im Brandfall oder bei anderen Schadensereignissen im Tunnel Schäden an den Grundstücken der Beschwerdeführer (Parteien im Sinne des § 8 AVG) und damit eine Beeinträchtigung von Leben und Gesundheit nicht ausgeschlossen werden könnten, ist zulässig (vgl das Erkenntnis vom 30. Juni 2006, Zl 2002/03/0213, mwN).

Schlagworte

Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005030094.X04

Im RIS seit

07.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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