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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §16 Abs1 litk;Rechtssatz
Der Begriff der Neubemessung gemäß § 16 Abs. 2 und Abs. 4 iVm Abs. 2 AlVG bedeutet wegen der Wendung "unter Bedachtnahme auf lit. k" nur, dass jene Zeiten des vorschussweisen Arbeitslosengeldbezuges, hinsichtlich derer ein Übergang stattgefunden hat, nicht auf die Anspruchsdauer angerechnet werden, diese also neu bemessen wird. Keine Neuberechnung des Arbeitslosengeldes der Höhe nach (mit näherer Begründung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006080334.X01Im RIS seit
25.06.2007Zuletzt aktualisiert am
30.03.2011