RS Vwgh 2007/5/23 2006/08/0334

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Veröffentlicht am 23.05.2007
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §16 Abs1 litk;
AlVG 1977 §16 Abs2;
AlVG 1977 §16 Abs4;

Rechtssatz

Der Begriff der Neubemessung gemäß § 16 Abs. 2 und Abs. 4 iVm Abs. 2 AlVG bedeutet wegen der Wendung "unter Bedachtnahme auf lit. k" nur, dass jene Zeiten des vorschussweisen Arbeitslosengeldbezuges, hinsichtlich derer ein Übergang stattgefunden hat, nicht auf die Anspruchsdauer angerechnet werden, diese also neu bemessen wird. Keine Neuberechnung des Arbeitslosengeldes der Höhe nach (mit näherer Begründung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006080334.X01

Im RIS seit

25.06.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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