RS Vwgh 2007/5/23 2004/04/0196

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Veröffentlicht am 23.05.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/10/0011 E 13. Februar 1984 RS 2

Stammrechtssatz

Durch eine Bestimmung, welche nur ein Anhörungsrecht einräumt, wird der Anzuhörende wohl zum Beteiligten iSd § 8 AVG, nicht aber zur Partei des Verfahrens (Hinweis auf E vom 14.9.197, 1169/69).

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004040196.X01

Im RIS seit

14.08.2007

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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