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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §7 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/14/0081 E 7. September 1993 VwSlg 6804 F/1993 RS 1Stammrechtssatz
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes richtet sich nicht nach dem Zeitraum der voraussichtlichen Benutzung durch den Besitzer oder nach anderen subjektiven Erwägungen, sondern nach der objektiven Möglichkeit einer Nutzung des Wirtschaftsgutes (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, Textziffer 18 zu § 7).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004130052.X10Im RIS seit
20.06.2007Zuletzt aktualisiert am
11.01.2016