RS Vwgh 2007/5/23 2004/13/0091

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Veröffentlicht am 23.05.2007
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §167 Abs2;
BAO §177;

Rechtssatz

Lagen keine schlüssigen, für den Standpunkt des Beschwerdeführers sprechenden Gutachten vor, war die belangte Behörde auch nicht gehalten, im Rahmen der amtswegigen Ermittlungspflicht Gegengutachten bzw. das Gutachten eines "Amtssachverständigen" einzuholen (vgl. beispielsweise die hg. Erkenntnisse vom 12. August 1994, 90/14/0145, VwSlg 6908 F/1994, und vom 28. Jänner 2005, 2000/15/0074).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004130091.X04

Im RIS seit

28.09.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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