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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Lagen keine schlüssigen, für den Standpunkt des Beschwerdeführers sprechenden Gutachten vor, war die belangte Behörde auch nicht gehalten, im Rahmen der amtswegigen Ermittlungspflicht Gegengutachten bzw. das Gutachten eines "Amtssachverständigen" einzuholen (vgl. beispielsweise die hg. Erkenntnisse vom 12. August 1994, 90/14/0145, VwSlg 6908 F/1994, und vom 28. Jänner 2005, 2000/15/0074).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004130091.X04Im RIS seit
28.09.2007