RS Vwgh 2007/5/23 2005/04/0103

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Veröffentlicht am 23.05.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

AVG §59 Abs1;
AVG §74 Abs2;
BVergG 2002 §177 Abs5;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/04/0106

Rechtssatz

Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 6. April 2005, Zlen. 2004/04/0091, 0092, mit ausführlicher Begründung dargelegt hat, hat über einen Antrag auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren gemäß § 177 Abs. 5 BVergG die Vergabekontrollbehörde selbst - in dem die Hauptsache erledigenden Bescheid - abzusprechen.

Schlagworte

Inhalt des Spruches Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005040103.X04

Im RIS seit

11.07.2007

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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