Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litb;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/04/0219Rechtssatz
Insoweit sich der Beschwerdeführer inhaltlich gegen die im Ausland erfolgte Verurteilung wendet, ist ihm entgegen zu halten, dass diese rechtskräftig ist und es nach § 13 Abs. 1 Z 1 lit. b GewO 1994 tatbestandsmäßig alleine auf die rechtskräftig erfolgte Verurteilung und das dabei im Einzelfall vom Gericht verhängte Strafausmaß ankommt (vgl. die bei Grabler/Stolzlechner/Wendl, Gewerbeordnung2 (2003), 199, Rz. 5 wiedergegebene hg. Rechtsprechung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005040196.X04Im RIS seit
11.07.2007Zuletzt aktualisiert am
30.03.2011