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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §276 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/13/0119 E 28. Juni 2006 RS 2Stammrechtssatz
Ein die Umsatzsteuerschuld in niedrigerer als der erklärten und nach dem Berufungsantrag im Verwaltungsverfahren begehrten Höhe festsetzender Bescheid, der den Abgabepflichtigen damit weniger als ein solcher belastet, der seinem Vorbringen vollinhaltlich Rechnung tragen würde, kann keine vor dem Verwaltungsgerichtshof verfolgbare Rechtsverletzung bewirken (Hinweis B 20. November 1996, 94/13/0017, VwSlg 7141 F/1996; B 20. Juli 1999, 94/13/0016).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete FinanzverwaltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2003130120.X01Im RIS seit
20.06.2007