RS Vwgh 2007/5/23 2003/13/0120

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Veröffentlicht am 23.05.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §276 Abs1;
BAO §289 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/13/0119 E 28. Juni 2006 RS 2

Stammrechtssatz

Ein die Umsatzsteuerschuld in niedrigerer als der erklärten und nach dem Berufungsantrag im Verwaltungsverfahren begehrten Höhe festsetzender Bescheid, der den Abgabepflichtigen damit weniger als ein solcher belastet, der seinem Vorbringen vollinhaltlich Rechnung tragen würde, kann keine vor dem Verwaltungsgerichtshof verfolgbare Rechtsverletzung bewirken (Hinweis B 20. November 1996, 94/13/0017, VwSlg 7141 F/1996; B 20. Juli 1999, 94/13/0016).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2003130120.X01

Im RIS seit

20.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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