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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs4;Rechtssatz
Im Zusammenhang mit der außergewöhnlichen Belastung hat der Verwaltungsgerichtshof bereits im Erkenntnis vom 11. Oktober 1977, 1830/77, VwSlg 5173 F/1977, zu einer Vorgängerbestimmung des § 34 Abs 4 EStG 1988 zu Recht erkannt, dass ausländische Einkünfte, die auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht der inländischen Besteuerung unterliegen, zu berücksichtigen sind; ausländische Einkünfte zählen grundsätzlich zum Einkommen und sind daher gleich inländischen Einkünften beim für die außergewöhnlichen Belastungen anzuwendenden Selbstbehalt zu berücksichtigen (vgl Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer III C, Tz 4 zu § 34 Abs 2 bis 5 EStG 1988, Seite 8).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004150051.X03Im RIS seit
24.07.2007Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013