RS Vwgh 2007/5/24 2005/15/0037

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Veröffentlicht am 24.05.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §45 Abs4;
KStG 1988 §24 Abs3;

Rechtssatz

Stellt der Steuerpflichtige den Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung, muss er die voraussichtliche Höhe der Besteuerungsgrundlage für das laufende Jahr glaubhaft machen (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, § 45, Tz. 4).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005150037.X02

Im RIS seit

26.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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