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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §45 Abs4;Rechtssatz
Stellt der Steuerpflichtige den Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung, muss er die voraussichtliche Höhe der Besteuerungsgrundlage für das laufende Jahr glaubhaft machen (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, § 45, Tz. 4).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005150037.X02Im RIS seit
26.07.2007