RS Vwgh 2007/5/24 2006/07/0101

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.05.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/07/0102

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/17/0303 E 27. September 1999 RS 2

Stammrechtssatz

Im Fall der Behebung der Sendung drei Tage nach der erfolgten Hinterlegung liegt kein Fall vor, wonach wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangt werden konnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006070101.X03

Im RIS seit

20.06.2007

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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