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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/07/0102Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/17/0303 E 27. September 1999 RS 2Stammrechtssatz
Im Fall der Behebung der Sendung drei Tage nach der erfolgten Hinterlegung liegt kein Fall vor, wonach wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangt werden konnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006070101.X03Im RIS seit
20.06.2007Zuletzt aktualisiert am
19.09.2017