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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs2 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/07/0102Rechtssatz
Erfolgt die Rückkehr an die Abgabestelle erst sieben Tage nach dem Beginn der Abholfrist, kann jedenfalls nicht mehr gesagt werden, die Partei habe noch "rechtzeitig" iSd § 17 Abs 3 vierter Satz ZustG vom Zustellvorgang Kenntnis erlangt (Hinweis E 26. Mai 1998, 98/07/0032).
Schlagworte
AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006070101.X05Im RIS seit
20.06.2007Zuletzt aktualisiert am
19.09.2017