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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §15 Abs6 idF 1972/214;Rechtssatz
Da dem Beamten Nebengebühren bislang lediglich ausbezahlt, jedoch nicht bescheidförmig bemessen worden waren, kann nicht von einer Neubemessung pauschalierter Nebengebühren nach § 15 Abs. 6 GehG gesprochen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006120060.X03Im RIS seit
05.07.2007