Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/07/0102Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/02/0027 E 24. Februar 2000 RS 1Stammrechtssatz
Wird durch die Hinterlegung der Strafverfügung der Beginn einer Rechtsmittelfrist ausgelöst, so erlangt der Empfänger noch rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis, wenn ihm ein für die Erhebung eines Einspruchs angemessener Zeitraum (hier von zehn Tagen) verbleibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006070101.X04Im RIS seit
20.06.2007Zuletzt aktualisiert am
19.09.2017