RS Vwgh 2007/5/24 2006/07/0001

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Veröffentlicht am 24.05.2007
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §103;
WRG 1959 §12;
WRG 1959 §60;
WRG 1959 §9;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/07/0143 E 15. Dezember 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Einem Gesuch um Verleihung einer wasserrechtlichen Bewilligung (§ 103 WRG) ist bei entgegenstehenden fremden "Rechten - unter der Voraussetzung, dass eine gütliche Übereinkunft zwischen den Beteiligten nicht erzielt werden kann (§ 60 Abs 2 WRG) - das Verlangen nach Einräumung von Zwangsrechten (§ 60 Abs 1 WRG) immanent, ohne dass es hiezu eines eigenen Antrages (oder sonst eines eigenen Hinweises des Gesuchstellers) bedarf. (Hinweis auf E vom 14.9.1978, 0978/78)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006070001.X03

Im RIS seit

13.07.2007

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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