RS Vwgh 2007/5/25 2006/12/0147

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Veröffentlicht am 25.05.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §56;
GehG 1956 §20c Abs1 idF 1984/548;

Rechtssatz

Wie sich aus der in § 20c Abs. 1 GehG gebrauchten Formulierung "kann ... gewährt werden" ergibt, gebührt die Jubiläumszuwendung nicht kraft Gesetzes; sie ist vielmehr durch Erlassung eines rechtsgestaltenden Bescheides zuzuerkennen. Erst ein solcher Bescheid bildet einen ausreichenden Titel für die tatsächliche Auszahlung einer Jubiläumszuwendung.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006120147.X01

Im RIS seit

11.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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