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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Wie sich aus der in § 20c Abs. 1 GehG gebrauchten Formulierung "kann ... gewährt werden" ergibt, gebührt die Jubiläumszuwendung nicht kraft Gesetzes; sie ist vielmehr durch Erlassung eines rechtsgestaltenden Bescheides zuzuerkennen. Erst ein solcher Bescheid bildet einen ausreichenden Titel für die tatsächliche Auszahlung einer Jubiläumszuwendung.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006120147.X01Im RIS seit
11.07.2007