Index
60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
KUG 1974 §2 Abs1 idF 2002/I/087;Rechtssatz
Der in § 2 Abs. 1 KUG umschriebene Antrag bildet zunächst eine (materielle) Voraussetzung für das Entstehen der Gebührlichkeit von Karenzurlaubsgeld. Zum anderen zielt er auf ein in der Liquidierung dieses Anspruches mündendes Verwaltungsverfahren ab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006120127.X03Im RIS seit
12.07.2007Zuletzt aktualisiert am
30.03.2011