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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §121 Abs1;Rechtssatz
§ 20c Abs. 1 GehG idF BGBl. Nr. 548/1984 fordert für die Erlangung der Jubiläumszuwendung die Erbringung "treuer Dienste". Disziplinär relevantes Fehlverhalten kann der Erbringung treuer Dienste entgegen stehen. Nichts erzwingt eine Auslegung, wonach § 121 Abs. 1 BDG 1979 dem § 20c Abs. 1 GehG vorgehe, weil es sich bei der zulezt genannten Bestimmung in der hier anzuwendenden Fassung um die später erlassene Norm handelt, welche überdies auf den Sonderfall der Frage der Zuerkennung einer Jubiläumszuwendung zugeschnitten ist (vgl. hiezu auch das zum gleichen Ergebnis gelangende hg. Erkenntnis vom 11. November 1985, Zl. 84/12/0230, VwSlg 11934 A/1985).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006120147.X03Im RIS seit
11.07.2007