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41/01 SicherheitsrechtNorm
BDG 1979 §28 Abs1 idF 2002/I/119;Rechtssatz
Mit der Übertragung der Durchführung der Grundausbildungen für die Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres an die Sicherheitsakademie bzw. die in den Bundesländern eingerichteten Bildungszentren ist auch die Abhaltung der Dienstprüfungen als ein Teil der Grundausbildung gemäß § 28 Abs. 1 BDG 1979 für die Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres mitübertragen worden, ist doch die Dienstprüfung Bestandteil der Grundausbildung. Dieses Auslegungsergebnis folgt aus einer Zusammenschau der Bestimmungen des SPG und des BDG 1979.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006120034.X02Im RIS seit
11.07.2007