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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauG Stmk 1995 §26;Rechtssatz
Stattgebung - Nachbareinwendungen im Bauverfahren - Mit dem angefochtenen Bescheid der Vorstellungsbehörde wurde der Berufungsbescheid des Gemeinderates, mit dem die Berufung des Mitbeteiligten gegen die der Beschwerdeführerin erstinstanzlich erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Gemeindezentrums als unbegründet abgewiesen worden war, wegen Verletzung von Rechten des Mitbeteiligten aufgehoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an den Gemeinderat verwiesen. Der vorliegende, die im gemeindebehördlichen Verfahren erteilte Baubewilligung aufhebende Vorstellungsbescheid ist einem Vollzug zugänglich, weil er die Grundlage für nachfolgende, der Beschwerdeführerin zum Nachteil gereichende behördliche Verwaltungsakte sein kann (Aufhebung des erstinstanzlichen baubehördlichen Bewilligungsbescheides, Anordnung des Abbruches der Baulichkeit, allfällige Durchführung von Strafverfahren usw.; siehe in diesem Sinne den hg. Beschluss vom 3. Juni 1996, AW 96/06/0027), wobei angemerkt wird, dass im vorliegenden Beschwerdefall keinerlei Hinweise darauf bestehen, dass der Vorstellung des Mitbeteiligten aufschiebende Wirkung eingeräumt worden wäre.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Baurecht VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:AW2007060039.A01Im RIS seit
03.09.2007