RS Vwgh 2007/6/1 AW 2007/06/0039

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Veröffentlicht am 01.06.2007
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

BauG Stmk 1995 §26;
B-VG Art119a Abs5;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Stattgebung - Nachbareinwendungen im Bauverfahren - Mit dem angefochtenen Bescheid der Vorstellungsbehörde wurde der Berufungsbescheid des Gemeinderates, mit dem die Berufung des Mitbeteiligten gegen die der Beschwerdeführerin erstinstanzlich erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Gemeindezentrums als unbegründet abgewiesen worden war, wegen Verletzung von Rechten des Mitbeteiligten aufgehoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an den Gemeinderat verwiesen. Der vorliegende, die im gemeindebehördlichen Verfahren erteilte Baubewilligung aufhebende Vorstellungsbescheid ist einem Vollzug zugänglich, weil er die Grundlage für nachfolgende, der Beschwerdeführerin zum Nachteil gereichende behördliche Verwaltungsakte sein kann (Aufhebung des erstinstanzlichen baubehördlichen Bewilligungsbescheides, Anordnung des Abbruches der Baulichkeit, allfällige Durchführung von Strafverfahren usw.; siehe in diesem Sinne den hg. Beschluss vom 3. Juni 1996, AW 96/06/0027), wobei angemerkt wird, dass im vorliegenden Beschwerdefall keinerlei Hinweise darauf bestehen, dass der Vorstellung des Mitbeteiligten aufschiebende Wirkung eingeräumt worden wäre.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Baurecht Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:AW2007060039.A01

Im RIS seit

03.09.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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