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10/10 DatenschutzNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/12/0008Rechtssatz
Die Verpflichtung des Auftraggebers, aus eigenem Daten zu löschen, begründet kein subjektives Recht des Betroffenen; die Einhaltung dieser Verpflichtung unterliegt der Kontrolle durch die Datenschutzkommission gemäß § 30 DSG 2000, allenfalls auch auf Anregung des Betroffenen, der sich gemäß § 30 Abs. 1 leg. cit. nicht nur wegen behaupteter Verletzung in subjektiven Rechten, sondern auch wegen der Missachtung ihn betreffender Pflichten an die Datenschutzkommission wenden kann. § 30 DSG 2000 sieht keine bescheidmäßigen Erledigungen vor (vgl. auch § 30 Abs. 6 - arg.:
"Empfehlung" - und Abs. 7 DSG 2000 sowie die Erläuterungen zur RV zu § 30 DSG 2000, 1613 Blg. NR, 48f,; siehe auch den hg Beschluss vom 19. Dezember 2006, Zl. 2006/06/0301).
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder BescheidcharakterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2001120004.X04Im RIS seit
11.07.2007Zuletzt aktualisiert am
30.03.2011