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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
ASVG §108 Abs5;Rechtssatz
Soweit sich die Rüge einer mangelhaften Auseinandersetzung der belangten Behörde mit der vom Beschwerdeführer an der Ermittlung des Verbraucherpreisindex sowie des Pensionistenindex im Zusammenhang mit dem "Friedenskronenzins" geübten Kritik auch auf die Ermittlung der Pensionsanpassungen ab dem 1. Jänner 1999 unter dem Gesichtspunkt des § 41 Abs. 2 und 3 PG 1965 beziehen sollte, so wäre ihm zu entgegnen, dass der nach § 41 Abs. 3 PG 1965 in diesem Zusammenhang maßgebliche Anpassungsfaktor gemäß § 108 Abs. 5 und § 108f ASVG mit Verordnung festzusetzen ist, sodass die belangte Behörde diesbezüglich keine Begründungspflicht traf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006120155.X07Im RIS seit
17.07.2007Zuletzt aktualisiert am
24.07.2013