RS Vwgh 2007/6/14 2006/12/0169

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Veröffentlicht am 14.06.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §10 Abs4 Z4;
BDG 1979 §10 idF 1983/659;
BDG 1979 §43 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Für einen Exekutivbeamten ergibt sich aus § 43 Abs. 2 BDG 1979 die Verpflichtung, sich der Förderung bzw. Unterstützung der Ausübung von Prostitution zu enthalten (vgl. hiezu auch das hg. Erkenntnis vom 23. November 2005, Zl. 2004/09/0220). Dazu würde insbesondere die Zurverfügungstellung einer Wohnung an eine Prostituierte zwecks Ausübung der Prostitution zählen (hier: kein solcher Sachverhalt gegeben).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006120169.X03

Im RIS seit

17.07.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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