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L92203 Pflegegeld NiederösterreichNorm
PGG NÖ 1993 §1 Abs1;Rechtssatz
Ein durch einen bestehenden Pflegebedarf bewirkter Mehraufwand führt nicht bereits für sich zur Annahme des Vorliegens sozialer Härte iSd § 3 Abs. 4 NÖ PGG 1993. Entscheidend ist in diesem Punkt vielmehr, ob mangels finanzieller Deckung dieses Aufwandes die Pflegebedürftige die erforderliche Pflege nicht oder nicht im entsprechenden Ausmaß erhält.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006100032.X02Im RIS seit
12.07.2007Zuletzt aktualisiert am
14.04.2011