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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §68 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/07/0116Rechtssatz
Schutzgebietsbescheiden kommt dingliche Wirkung zu (Hiweis E 30. Mai 1969, 1171/68, VwSlg 7581 A/1969). Diese dingliche Wirkung hat zur Folge, dass jeder Eigentümer der davon betroffenen Grundstücke die Wirkung dieses Bescheides gegen sich gelten lassen muss. Davon zu unterscheiden ist aber, ob eine Behörde in Vollziehung eines anderen Materiengesetzes an die in einem Schutzgebietsbescheid getroffenen Einschränkungen bzw Genehmigungsvorbehalte gebunden ist. Ob eine solche Bindung besteht, hängt aber allein vom Zusammenhang zwischen dem zur Anwendung gelangenden Materiengesetz und dem WRG 1959 ab und kann zB durch eine Festlegung der Mitanwendung wasserrechtlicher Normen im dortigen Genehmigungsverfahren vorgesehen sein. Mit der dinglichen Wirkung einer Schutzgebietsausweisung hat eine solche Rechtsfolge aber nichts zu tun.
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche WirkungRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005070086.X08Im RIS seit
31.07.2007Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017