RS Vwgh 2007/6/21 2005/07/0086

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.06.2007
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §68 Abs1;
VwRallg;
WRG 1959 §34 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/07/0116

Rechtssatz

Schutzgebietsbescheiden kommt dingliche Wirkung zu (Hiweis E 30. Mai 1969, 1171/68, VwSlg 7581 A/1969). Diese dingliche Wirkung hat zur Folge, dass jeder Eigentümer der davon betroffenen Grundstücke die Wirkung dieses Bescheides gegen sich gelten lassen muss. Davon zu unterscheiden ist aber, ob eine Behörde in Vollziehung eines anderen Materiengesetzes an die in einem Schutzgebietsbescheid getroffenen Einschränkungen bzw Genehmigungsvorbehalte gebunden ist. Ob eine solche Bindung besteht, hängt aber allein vom Zusammenhang zwischen dem zur Anwendung gelangenden Materiengesetz und dem WRG 1959 ab und kann zB durch eine Festlegung der Mitanwendung wasserrechtlicher Normen im dortigen Genehmigungsverfahren vorgesehen sein. Mit der dinglichen Wirkung einer Schutzgebietsausweisung hat eine solche Rechtsfolge aber nichts zu tun.

Schlagworte

Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche WirkungRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005070086.X08

Im RIS seit

31.07.2007

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten