RS Vwgh 2007/6/21 2004/15/0119

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Veröffentlicht am 21.06.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §3 Abs1 Z10;

Rechtssatz

Mit der Ansicht, die Begünstigung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der Stammfassung komme nur dann zur Anwendung, wenn der inländische Arbeitgeber Errichter der Anlage im Ausland sei, hat die Abgabenbehörde die Rechtslage verkannt (vgl. auch das hg. Erkenntnis vom 10. August 2005, 2002/13/0024).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004150119.X01

Im RIS seit

17.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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