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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §3 Abs1 Z10;Rechtssatz
Mit der Ansicht, die Begünstigung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der Stammfassung komme nur dann zur Anwendung, wenn der inländische Arbeitgeber Errichter der Anlage im Ausland sei, hat die Abgabenbehörde die Rechtslage verkannt (vgl. auch das hg. Erkenntnis vom 10. August 2005, 2002/13/0024).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004150119.X01Im RIS seit
17.07.2007