Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §73 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/07/0116Rechtssatz
Ein Antrag auf Ausweisung eines Schutzgebietes löst zwar die Entscheidungspflicht der Behörde aus, ohne diese aber in der Beurteilung der Frage zu binden, welche Maßnahmen im öffentlichen Interesse an einer einwandfreien Wasserversorgung im konkreten Fall erforderlich sind (Hinweis E 13. April 2000, 97/07/0144).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005070086.X04Im RIS seit
31.07.2007Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017