RS Vwgh 2007/6/21 2005/07/0086

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Veröffentlicht am 21.06.2007
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §73 Abs1;
VwRallg;
WRG 1959 §34 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/07/0116

Rechtssatz

Ein Antrag auf Ausweisung eines Schutzgebietes löst zwar die Entscheidungspflicht der Behörde aus, ohne diese aber in der Beurteilung der Frage zu binden, welche Maßnahmen im öffentlichen Interesse an einer einwandfreien Wasserversorgung im konkreten Fall erforderlich sind (Hinweis E 13. April 2000, 97/07/0144).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005070086.X04

Im RIS seit

31.07.2007

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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