RS Vwgh 2007/6/21 2003/10/0283

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Veröffentlicht am 21.06.2007
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Index

L55009 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs1 idF 1998/I/158;
BaumschutzG Wr 1974 §4 Abs1;
BaumschutzG Wr 1974 §4 Abs2;

Rechtssatz

Das Bewilligungsverfahren nach § 4 Wr. Baumschutzgesetz ist ein Projektverfahren. Dies bedeutet, dass die Behörde lediglich die vom Antrag erfasste Maßnahme zu beurteilen und zu prüfen hat, ob die beantragte Bewilligung zu erteilen ist. Ob von einer derartigen Bewilligung Gebrauch gemacht wird oder nicht oder ob die Bewilligung für den Antragsteller noch von Bedeutung ist, hat die Behörde nicht zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2003100283.X02

Im RIS seit

19.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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