RS Vwgh 2007/6/21 2006/15/0043

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Veröffentlicht am 21.06.2007
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §117;

Rechtssatz

§ 117 BAO wurde mit Erkenntnis des Verfassungsgerichthofes vom 2. Dezember 2004, G 95/04, aufgehoben. Der Verfassungsgerichtshof hat ausdrücklich ausgesprochen, dass die Bestimmung nicht mehr anzuwenden ist, was auch für vor dem Verwaltungsgerichtshof anhängige Verfahren zu gelten hat (vgl. das hg. Erkenntnis vom 31. März 2006, 2003/13/0139).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006150043.X03

Im RIS seit

17.07.2007

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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