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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §8 Abs2;Rechtssatz
Die Zuwendung eines Vorteils an einen Anteilsinhaber kann auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahe stehende Person begünstigt wird, wobei auch beteiligungsmäßige Verflechtungen ein solches Nahestehen begründen können (siehe etwa die hg. Erkenntnisse vom 31. Mai 2006, 2002/13/0168, und vom 27. Februar 2003, 99/15/0063, 0064, jeweils mit weiteren Nachweisen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007140002.X02Im RIS seit
19.07.2007Zuletzt aktualisiert am
16.09.2008