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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §135;Rechtssatz
Wird eine einzureichende Umsatzsteuervoranmeldung nicht fristgerecht abgegeben, kann ein Verspätungszuschlag verhängt werden (vgl. z.B. Ruppe, UStG3, § 21 Tz 19).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006140054.X01Im RIS seit
20.07.2007Zuletzt aktualisiert am
26.09.2018