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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/15/0186 E 6. Juli 2006 RS 2Stammrechtssatz
Eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert hat zur Voraussetzung, dass der Steuerpflichtige die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachweist oder doch wenigstens glaubhaft macht; dieser Nachweis bzw diese Glaubhaftmachung muss sich auch auf die Umstände beziehen, auf Grund derer die Teilwertminderung in einem bestimmten Wirtschaftsjahr eingetreten ist (vgl das hg Erkenntnis vom 19. Mai 2005, 2001/15/0041).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005140121.X02Im RIS seit
28.09.2007