RS Vwgh 2007/6/25 2005/14/0121

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/15/0186 E 6. Juli 2006 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert hat zur Voraussetzung, dass der Steuerpflichtige die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachweist oder doch wenigstens glaubhaft macht; dieser Nachweis bzw diese Glaubhaftmachung muss sich auch auf die Umstände beziehen, auf Grund derer die Teilwertminderung in einem bestimmten Wirtschaftsjahr eingetreten ist (vgl das hg Erkenntnis vom 19. Mai 2005, 2001/15/0041).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005140121.X02

Im RIS seit

28.09.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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