RS Vwgh 2007/6/25 2004/17/0105

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Veröffentlicht am 25.06.2007
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Index

L34006 Abgabenordnung Steiermark
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §119 Abs1;
LAO Stmk 1963 §95 Abs1;

Rechtssatz

Auf die Mitwirkung des Abgabepflichtigen an der Aufklärung kann im Besonderen dann nicht verzichtet werden, wenn ungewöhnliche Verhältnisse vorliegen, die nur der Abgabepflichtige aufklären kann (vgl. beispielsweise das hg. Erkenntnis vom 30. September 2004, Zl. 2004/16/0061, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004170105.X04

Im RIS seit

31.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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