RS Vwgh 2007/6/25 2002/14/0078

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Veröffentlicht am 25.06.2007
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1988 §10 Z5;

Rechtssatz

Den Gesetzesmaterialien zum KStG 1988 ist zu entnehmen, dass Veräußerungsgewinne insoweit nicht steuerfrei sein sollen, als auf die Beteiligung "in der Vergangenheit" Teilwertabschreibungen vorgenommen wurden. Bei einer Veräußerung einer Beteiligung im Jahr 1989, in welchem die gesetzliche Bestimmung des § 10 Z. 5 KStG 1988 anzuwenden wäre, wäre eine etwa im Jahr 1988 erfolgte Teilwertabschreibung zweifellos "in der Vergangenheit" erfolgt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2002140078.X02

Im RIS seit

19.07.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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