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E3R E03203000Norm
32004R0795 GAP-BeihilfenDV Art24;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2007/17/0107Rechtssatz
Der Pächter hat im Fall der privatrechtlichen Vereinbarung der Übertragung einer Anzahl Zahlungsansprüche dem Antrag auf Teilnahme an der Betriebsprämienregelung den Pachtvertrag beizulegen. § 10 der Betriebsprämie-Verordnung, BGBl. II Nr. 336/2004, sieht diesbezüglich vor, dass der übernehmende Betriebsinhaber diese Zahlungsansprüche spätestens bei der erstmaligen Aktivierung für den eigenen Betrieb geltend zu machen habe. Die Verpflichtung zur rechtzeitigen Aktivierung der Vorabübertragung ergibt sich bereits aus dem Gemeinschaftsrecht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007170106.X01Im RIS seit
15.08.2007