RS Vwgh 2007/6/25 2002/14/0085

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6 Z1;
EStG 1988 §6 Z2 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/13/0033 E 30. September 1998 RS 6

Stammrechtssatz

Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen; dieser Nachweis bzw Glaubhaftmachung muß sich auch auf die Umstände beziehen, aufgrund derer gerade in einem bestimmten Wirtschaftsjahr die Teilwertabschreibung mit steuerlicher Wirkung zu berücksichtigen sei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2002140085.X04

Im RIS seit

23.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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