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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6 Z2 lita;Rechtssatz
Es entspricht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass Gesellschafterzuschüsse und zwar auch solche zur Abdeckung von Verlusten zunächst zu aktivieren sind und erst in der Folge allenfalls zu untersuchen ist, ob eine Abschreibung der Beteiligung auf den niedrigeren Teilwert zu erfolgen hat (Hinweis E 29. April 1992, 90/13/0228; E 18. April 2007, 2003/13/0053).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2002140078.X04Im RIS seit
19.07.2007Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013