RS Vwgh 2007/6/25 2002/14/0078

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Veröffentlicht am 25.06.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6 Z2 lita;

Rechtssatz

Es entspricht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass Gesellschafterzuschüsse und zwar auch solche zur Abdeckung von Verlusten zunächst zu aktivieren sind und erst in der Folge allenfalls zu untersuchen ist, ob eine Abschreibung der Beteiligung auf den niedrigeren Teilwert zu erfolgen hat (Hinweis E 29. April 1992, 90/13/0228; E 18. April 2007, 2003/13/0053).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2002140078.X04

Im RIS seit

19.07.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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